Forderung nach rascher Entscheidung der Neuauszählung

Bei einer Neuauszählung sitzen wir wieder im Parlament!

Fabio de Masi: Der Bundestag sollte innerhalb der nächsten vier Wochen über unseren Wahleinspruch entscheiden – sonst muss von einer bewussten Verschleppung ausgegangen werden. Das BVerfG hat ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet bei weiteren Verzögerungen erneut Karlsruhe anzurufen:

Auch der frühere sächsische Verfassungsrichter und Staatsrechtler Prof. Degenhart fordert eine Nachzählung der Bundestagswahl!

RND schreibt: „Juristisch ist der Fall durchaus heikel. Bundeswahlleiterin Ruth Brand und mehrere Landeswahlleiter hatten eine pauschale Nachzählung mit dem Argument abgelehnt, dass das BSW keinen systemischen Wahlfehler angemahnt hatte. Allein ein knappes Wahlergebnis rechtfertige nicht eine Neuauszählung. Das wiederum bedeutet sinngemäß, dass einzelne Zählfehler in Kauf genommen werden müssten – und dass am Ende eben vielleicht doch nicht jede einzelne Stimme zählt.“

Das ist jedoch nicht korrekt: Wir haben sehr wohl systematische Zählfehler angemahnt. Alleine von den ca 7500 durch die Wahlleiter im vorläufigen Wahlergebnis korrigierten Stimmen wurden 60 Prozent oder 4277 zu Gunsten des BSW korrigiert. Tausende weitere Stimmen des BSW lagern in den Wahlurnen, da es nicht geprüfte Anomalien und eine Stichprobe aus Nachzählungen gibt bei der etliche BSW-Stimmen hinzutraten. Ein Gesichtspunkt bei einer Nachzählung ist dabei auch die Knappheit des Ergebnisses wie das BVerfG bereits 1991 urteilte – sofern es dokumentierte Zählfehler gibt und die Mandatsrelevanz nicht allzu fernliegend ist.

10.10.25

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