Die Würde des Patienten und das Recht auf Gesundheit

Bei der Veranstaltung des BSW in Rhein-Erft sprach Prof. Dr. Matthias Schrappe vom BSW-Expertenrat Gesundheit und Pflege:

Patientenrechte gründen in erster Linie auf dem Begriff der Würde, gemäß Art. 1 Grundgesetz. Im Vortrag wird der Bogen geschlagen über die Autonomie der Patienten (z.B. Aufklärung) zu den rechtlichen Bestimmungen, wie sie im Patientenrechtegesetz von 2013 niedergelegt sind. Weiter werden die Gesundheitsberufe mit ihrer ethischen Verantwortung angesprochen, wo in den letzten 20 Jahren mit der Thematik Patientensicherheit große Fortschritte gemacht wurden – wenn es auch immer noch Handlungsbedarf gibt. Große Bedeutung hatten in der Vergangenheit ökonomische Modelle, die den Patienten als Kunden ansahen, eine nicht hinreichende Sichtweise. Zuletzt wird die Verantwortung der staatlichen Institutionen angesprochen, die gleichwertige Lebensverhältnisse und Fürsorge zur Aufgabe haben. Patientenrechte und Würde unterlegen also zahlreichen gesellschaftlichen Ansprüchen, so dass offensichtlich wird, dass hier ein wichtiger politischer Handlungsraum besteht.

Die vollständige Rede im Livestream:

Untertitel in den Videoeinstellungen aktivierbar.

https://dai.ly/x9vsytu

14.12.25 – Matthias Schrappe

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu.

Datenschutzerklärung